Information für Arbeitnehmer

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer Arbeitsstelle. Für Arbeitssuchende mit Vermittlungsgutschein ist die Vermittlung kostenlos.

Bitte senden Sie uns keine Bewerbungsunterlagen ohne vorherige Absprache!
 

Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
Auf Anfrage erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein in Höhe von 2.000 Euro, wenn Sie
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Monaten weder von der Agentur für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind
  • oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren.
     
Wozu dient der Gutschein?
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten.
 
Wo bekommen Sie den Gutschein?
Den Vermittlungsgutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern.
 
Kann ich die Arbeitsvermittlung auch ohne Vermittlungsgutschein in Anspruch nehmen?
Arbeitssuchende die keinen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit besitzen und einen Vermittlungsvertrag abschließen möchten, müssen die vereinbarte Vermittlungsvergütung an den privaten Arbeitsvermittler selbst zahlen. Die Höhe der Vergütung darf 2.000 EUR (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) nicht übersteigen.